Direkt zum Inhalt

Köln: Späte Wiedergutmachung für Hexenverbrennung

Späte Wiedergutmachung für Hexenverbrennung

Am 19. Mai 1627 wird die Kölner Adelige Katharina Henot der Hexerei beschuldigt, vor den Stadttoren erdrosselt und anschließend auf dem Scheiterhaufen verbrannt – der Auftakt einer dreijährigen Hexenverfolgung, während der über 30 Todesurteile vollstreckt wurden. Jetzt, nach fast 400 Jahren, verurteilt die Stadt Köln die Verbrechen an Unschuldigen, um so ein symbolisches Zeichen für begangenes Unrecht zu setzen.

Den Anstoß für die späte Anerkennung lieferte der Theologe und Lehrer Hartmut Hegeler aus Unna. Er beschäftigt sich seit Jahren mit der Rehabilitation von schuldig gesprochenen Ketzern und Hexen. Die Geschichte der Katharina Henot nahm Hegeler zum Anlass, zusammen mit deren direkten Nachfahren einen Antrag auf Rehabilitierung an den Kölner Stadtrat zu stellen. "Ich sehe es als unsere moralische Pflicht, dass wir für das Schicksal von Menschen eintreten, die unschuldig verfolgt wurden", fügt Hegeler hinzu. Der Ausschuss äußerte sich nun öffentlich zu diesem dunklen Kapitel der Stadtgeschichte und stellte durch die Wiedergutmachung überdies Henots Bürgerstatus wieder her. Dieser erlosch bei ihrer Verurteilung und übertrug sich auch auf andere Familienmitglieder sowie deren Nachkommen. So hatte man ihren Bruder, Hartger Henot, ebenfalls der Hexerei bezichtigt.

Für Hegeler steht vor allem die sozialethische Wiedergutmachung im Vordergrund, weniger eine juristische, da die Fälle nach beinahe 400 Jahren verjährt seien. Zudem waren damals zahlreiche Akten vernichtet worden. Bisweilen existieren noch Protokolle der "peinlichen Befragung" durch das Ketzergericht, die aber lediglich eine einseitige Sicht auf den Prozessverlauf zulassen.

Im 16. und 17. Jahrhundert wurden in Europa schätzungsweise über 60.000 Menschen der Hexerei angeklagt und hingerichtet – davon die meisten in Deutschland. Katharina Henot war in der freien Reichstadt eine angesehene Frau, bis eine Nonne ihr vorwarf, einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben. Jedwede Beschuldigung wies Henot unter größter Folter von sich und beteuerte stets ihre Unschuld. Dennoch wurde sie zum Tod verurteilt.

Schreiben Sie uns!

Beitrag schreiben

Wir freuen uns über Ihre Beiträge zu unseren Artikeln und wünschen Ihnen viel Spaß beim Gedankenaustausch auf unseren Seiten! Bitte beachten Sie dabei unsere Kommentarrichtlinien.

Tragen Sie bitte nur Relevantes zum Thema des jeweiligen Artikels vor, und wahren Sie einen respektvollen Umgangston. Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften nicht zu veröffentlichen und Ihre Kommentare redaktionell zu bearbeiten. Die Zuschriften können daher leider nicht immer sofort veröffentlicht werden. Bitte geben Sie einen Namen an und Ihren Zuschriften stets eine aussagekräftige Überschrift, damit bei Onlinediskussionen andere Teilnehmende sich leichter auf Ihre Beiträge beziehen können. Ausgewählte Zuschriften können ohne separate Rücksprache auch in unseren gedruckten und digitalen Magazinen veröffentlicht werden. Vielen Dank!

  • Quellen
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.