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Zerstörte Geschichte: Aus dem Boden, aus dem Sinn

Der illegale Handel mit archäologischen Fundstücken boomt. Der Schaden für die wissenschaftliche Erforschung ist immens – dabei bietet die Rechtsprechung bereits genug Mittel, um gegen Raubgräber hart durchzugreifen
Das Unwissen darüber, wie Archäologen arbeiten, mag ein Grund dafür sein, dass Raubgräber und ihre Kunden in der Öffentlichkeit häufig nicht als Kriminelle gelten, sondern als Personen, die sich allenfalls ein Kavaliersdelikt zu Schulden kommen ließen. Denn sind nicht die Großen der Zunft selbst mit ihrem Beispiel vorangegangen? Heinrich Schliemann schmuggelte den Priamos-Schatz aus Troja und entrichtete erst im Nachhinein ein Gebühr; auch gegen Howard Carter, den Entdecker des Tutanchamungrabes, wurden immer wieder Vorwürfe laut, er habe Objekte außer Landes geschafft.

Doch Raubgräber gleichen Brandstiftern, die eine ganze Bibliothek in Schutt und Asche legen, um ein wertvolles Buch zu stehlen. Selbst spektakuläre Kunstschätze sind immer nur Teil eines Archivs und für die Erforschung der Vergangenheit oft nicht wertvoller als ein einfacher Tonbecher. Nur im Fundzusammenhang erhalten sie Bedeutung – als ein informationstragendes Element von vielen. …

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  • Weiterführende Literatur

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